a) Gemäss den Baugesuchunterlagen und den Projektänderungsplänen sollen für das Bauvorhaben in der projektieren Einstellhalle 30 Abstellplätze für Fahrräder erstellt werden.45 Der Beschwerdeführer rügt, mit diesen 30 Abstellplätzen werde nur das absolute Minimum gemäss Art. 54c BauV erstellt. Dies sei aber nicht ausreichend. Da die geplanten Wohneinheiten relativ gross seien und vor allem von Familien bewohnt werden dürften, sei die Erstellung von lediglich zwei Fahrradabstellplätzen pro Wohneinheit völlig ungenügend. 43 Baureglement der Gemeinde Vechigen, beschlossen am 22. September 2013, genehmigt durch das Amt für