Diese Auflagen sind zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Erschliessung erforderlich und geeignet und den Bauherrinnen zumutbar, haben sie sie doch selbst vorgeschlagen. Da vor dem Gebäude H.________strasse Nr. 21 keine Abstellplätze bewilligt sind, dort aber regelmässig Fahrzeuge abgestellt werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wird die Gemeinde Vechigen zudem die notwendigen Massnahmen ergreifen müssen, um das Parkieren von Fahrzeugen zu unterbinden. 8. Stützmauer