Die Massnahmen auf der Parzelle Vechigen Gbbl. Nr. K.________ (Böschungsanpassung) und der H.________strasse (Rüttelstreifen auf Trottoir und Mittelinsel mit reflektierenden Pfosten auf der Strasse) gemäss den Situationsplänen im Massstab 1:200 und 1:500 vom 5. März 2018 haben die Beschwerdegegnerinnen in Absprache mit der RA Nr. 110/2017/92 25 Strassenaufsichtsbehörde der Gemeinde vor Baubeginn umzusetzen. Zudem sind sämtliche Auflagen des Amtsberichts Strassenanschluss der Gemeinde Vechigen vom 19. April 2018 einzuhalten.