_ ist 1'191 m2 gross, im Dienstbarkeitsvertrag ist ihre Fläche mit 1'200 m2 angegeben). Mit der gesteigerten Nutzung der Privatstrasse durch das Bauvorhaben wird zudem die Benutzung des belasteten Grundstücks des Beschwerdegeführers nicht behindert. Für die Zufahrt zur Einstellhalle ist nur das Befahren der ersten etwa 26 Meter der Privatstrasse notwendig. Davon befindet sich ein Teil auf der Parzelle Vechigen Gbbl. Nr. J.________. Auf dem Grundstück des Beschwerdeführers wird nur eine Strecke von etwa 16 m benutzt werden und der zusätzliche Verkehr wird nicht am Gebäude des Beschwerdeführers vorbeiführen.