Es käme zu einer exponentiellen Zunahme der Fahrzeuge auf der privaten Zufahrtsstrasse. Die Erschliessung des Bauvorhabens über die private Zufahrtsstrasse führe daher zu einer erheblichen und unhaltbaren Mehrbelastung, die durch das bestehende Wegrecht nicht abgedeckt sei und von ihm nicht geduldet werden müsse. Die Erschliessung sei daher rechtlich nicht sichergestellt.