6. Erschliessung: Rechtliche Sicherstellung / Wegrecht a) Der Beschwerdeführer macht geltend, das Wegrecht, das seine Parzelle belastet, sei für die heute auf den Bauparzellen stehenden zwei Einfamilienhäuser errichtet worden und seit der Dienstbarkeitserrichtung in diesem Umfang genutzt worden. Die mit dem Bauvorhaben neu geplante Nutzung werde schätzungsweise 60 Bewohner mit bis zu 30 Fahrzeugen sowie zusätzliche Besucher und Anlieferungen umfassen. Es käme zu einer exponentiellen Zunahme der Fahrzeuge auf der privaten Zufahrtsstrasse.