Da bis zur Einstellhalleneinfahrt die Fahrbahnbreite nur auf einer kurzen Strecke, weniger als 4.2 m sein wird, wird es entgegen den Befürchtungen des Beschwerdeführers keine Probleme beim Kreuzen von Fahrzeugen geben. Auch die Zufahrt für Feuerwehr und RA Nr. 110/2017/92 17 Sanität ist gewährleistet. Die bestehende Erschliessung über den Privatweg auf der Südseite erfüllt damit nach der Realisierung des Bauvorhabens die Anforderungen an eine neue Erschliessungsstrasse. Es kann daher offen bleiben, ob die aufgrund des Bauvorhabens zu erwartende Mehrbelastung noch verhältnismässig gering ist.