Anforderungen an die Fahrbahnbreite einer neuen Zufahrt. Da die Unterschreitung der anzustrebenden Breite von 4.2 m nur auf einer sehr kurzen Strecke bestehen wird, dies durch ein bestehendes bauliches Hindernis verursacht ist und die Zufahrt insgesamt auch nach der Realisierung des Bauvorhabens für nicht mehr als 20 Wohnungen dient, liegen besondere Verhältnisse vor, die eine Reduktion der Fahrbahnbreite an dieser Stelle zulassen. Da bis zur Einstellhalleneinfahrt die Fahrbahnbreite nur auf einer kurzen Strecke, weniger als 4.2 m sein wird, wird es entgegen den Befürchtungen des Beschwerdeführers keine Probleme beim Kreuzen von Fahrzeugen geben.