b) Für die Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle des Bauvorhabens wird die Privatstrasse über eine Länge von rund 26 m befahren werden müssen. Auf dieser Strecke wird die Privatstrasse nach der Realisierung des Vorhabens über weite Teile eine Breite von 4.2 m oder mehr aufweisen (im Bereich der Bauparzelle wird ein asphaltierter Bereich von sogar rund 5.5 m vorhanden sein). Einzig im Grenzbereich der Parzellen Vechigen Gbbl. Nr. F.________ und Nr. J.________ wird es aufgrund einer bestehenden Mauer eine Stelle geben, wo die Strasse auf einer Länge von wenigen Metern nur zwischen 3.5 m und 4.2 m breit ist. Die Zufahrt zur Einstellhalle erfüllt damit, abgesehen von einer kurzen Strecke die