gross genug. Zu gering könnte sie aufgrund des Gefälles des Trottoirs allenfalls hinsichtlich der Sicht auf Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten sein, die mit hoher Geschwindigkeit auf die Einmündung zufahren. Um dies zu entschärfen, werden die Beschwerdegegnerinnen auf dem Trottoir sogenannte Rüttelstreifen anbringen, welche fahrzeugähnliche Geräte abbremsen und die Trottoirbenutzenden auch optisch auf eine spezielle Situation hinweisen. Daher kann im vorliegenden Fall eine Reduktion der Knotensichtweite auf das Trottoir akzeptiert werden.