d) Nach dem Augenschein reichte die Gemeinde Auszüge aus den Baubewilligungsakten für das Gebäude H.________strasse 21 aus den Jahren 1961/1962 ein und teilte mit, vor diesem Gebäude bzw. vor dessen Garagen seien weder damals noch später Abstellplätze bewilligt worden. Im Gegenteil sei im damaligen 19 Fotos Nr. 3 und Nr. 5 der Fotodokumentation zum Augenschein vom 16. Januar 2018 RA Nr. 110/2017/92 13