Die Bauherrschaft beabsichtigte im damaligen Zeitpunkt die Erstellung eines Kehrichtcontainerraums neben der Einstellhalle und erläuterte am Augenschein, es sei geplant, dass die Kehrichtfahrzeuge in die Privatstrasse fahren, in der Einstellhalle rückwärts wenden, die Container leeren und vorwärts wieder aus der Privatstrasse wegfahren. Der Vertreter des TBA OIK II hielt dazu fest, er erachte ein solches Manöver in diesem Bereich, wo sich wegen der Treppe auch Fussgänger aufhielten, als gefährlich.