Dabei könnten sie von Autolenkenden, die von Osten oder aus der Einstellhalle her kommen, zu spät erkannt werden. Weiter befindet sich eine bestehende, bis 1.10 m hohe Mauer an der Parzellengrenze zwischen den Grundstücken Vechigen Gbbl. Nr. F.________ und J.________, welche die Sicht von der Einstellhallenausfahrt Richtung Osten beeinträchtigen könnte.19 Schliesslich wurde am Augenschein die Kehrichtentsorgung angesprochen.