Am Augenschein wurde aber auch deutlich, dass das ursprünglich geplante Bauvorhaben zusätzliche Gefahrenmomente brächte. So mündet die an der östlichen Grenze der Parzelle Vechigen Gbbl. Nr. F.________ geplante Treppe neben der Einstellhallenausfahrt auf den Privatweg. Da sich nahe der Einmündung Privatstrasse / H.________strasse Postautohaltestellen befinden, besteht die Gefahr, dass Fussgängerinnen und Fussgänger die Treppe hinunter auf den Privatweg rennen, um das Postauto rechtzeitig zu erreichen. Dabei könnten sie von Autolenkenden, die von Osten oder aus der Einstellhalle her kommen, zu spät erkannt werden.