, über welche die Strasse verläuft, sind mit Wegrechten zu Gunsten der Bauparzellen belastet. Die entsprechenden Dienstbarkeiten wurden 1960 im Grundbuch eingetragen. Es ist umstritten, ob die für das Bauvorhaben vorgesehene Haupterschliessung über die private Zufahrtsstrasse auf der Südseite den gesetzlichen Anforderungen genügt. Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, die Verkehrssicherheit sei nicht 6 Signalisationsverordnung des Bundesrates vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) RA Nr. 110/2017/92 7