Die gedeckten Abstellplätze für Fahrräder, Motorräder und 24 der Autoabstellplätze sind dagegen in einer Einstellhalle vorgesehen, deren Ausfahrt in eine südlich der Bauparzellen verlaufende Privatstrasse mündet. Diese Strasse verläuft über die Parzellen Vechigen Gbbl. Nrn. I.________ und J.________ und mündet in die H.________strasse (Gemeindestrasse). Die Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle wird über eine Strecke von rund 26 m Länge über die Privatstrasse erfolgen. Die Parzellen Vechigen Gbbl. Nrn. I.________ (Grundstück des Beschwerdeführers) und J.________, über welche die Strasse verläuft, sind mit Wegrechten zu Gunsten der Bauparzellen belastet.