d) Die Änderungen auf den Bauparzellen berühren keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich und die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Die geplanten Massnahmen ausserhalb der Bauparzellen berühren dagegen zusätzliche Personen. So ist die nicht am Verfahren beteiligte Grundeigentümerin der Parzelle Vechigen Gbbl. Nr. K.________ durch Änderungen an der Böschung ihres Grundstücks betroffen. Sie hat aber mit Unterzeichnung des Formulars 9.0 und der beiden Pläne "Situation/Sichtverhältnisse", Masstab 1:200 und 1:500 vom 5. März 2018 der Projektänderung zugestimmt.