c) Das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerinnen bleibt in den Grundzügen gleich. Die Gebäude bleiben unverändert. Nur eine Aussentreppe wird geringfügig geändert und die Standorte der Einstellhallenausfahrt und des Containerplatzes werden verschoben. Zusätzlich sind flankierende Massnahmen auf der Parzelle Vechigen Gbbl. Nr. K.________ und der Gemeindestrasse zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant. Diese Anpassungen sind geringfügig und können als Projektänderung behandelt werden. Gegenstand des Verfahrens ist nur noch das Projekt gemäss der Projektänderung vom 20. März 2018.