und J.________ festzustellen, eventualiter sei das Beschwerdeverfahren zu sistieren, bis das Zivilgericht über diese Frage rechtskräftig entschieden habe. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerinnen beantragten in ihrer Beschwerdeantwort die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne, und die Abweisung der Verfahrensanträge. Die Vorinstanz verwies auf die Begründung ihres Entscheides.