Mehrfamilienhäusern und sechs Reiheneinfamilienhäusern mit insgesamt 15 Wohneinheiten und einer Einstellhalle. Die Bauparzellen liegen in der Wohnzone W2 an einer Privatstrasse, die in die H.________strasse mündet. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Am 26. Januar 2017 reichten die Beschwerdegegnerinnen eine Projektänderung ein, mit der sie das Projekt gemäss den Vorgaben der Fachstelle für Hindernisfreies Bauen des Kantons Bern anpassten. Mit Gesamtentscheid vom 11. Juli 2017 erteilte die Gemeinde Vechigen die Baubewilligung.