betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Vechigen vom 11. Juli 2017 (Baugesuch Nr. 359/028-16 vom 25. Mai 2016; Abbruch der bestehenden Gebäude, Neubau von drei Mehrfamilienhäusern, sechs Reiheneinfamilienhäusern und einer Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 30. Mai 2016 bei der Gemeinde Vechigen ein Baugesuch ein für den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Parzellen Vechigen Grundbuchblatt (Gbbl.) Nrn. F.________ und G.________ und für die Erstellung von drei RA Nr. 110/2017/92 2