5. Die Beschwerdegegnerinnen haben den Beschwerdeführenden Parteikosten im Umfang von Fr. 3'000.– (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für diesen Betrag. RA Nr. 110/2017/88 9 IV. Eröffnung - C.________, eingeschrieben - D.________, per Adresse F.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Laupen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben