Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern- Mittelland vom 5. Juli 2017 bestätigt. 2. Die Beschwerdegegnerinnen erhalten einen Satz der in Ziff. 1 genannten Pläne. 3. Die Beschwerde wird als gegenstandslos abgeschrieben. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– werden im Umfang von Fr. 300.– den Beschwerdeführenden und im Umfang von Fr. 900.– den Beschwerdegegnerinnen zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerinnen haften je solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.