10 BVR 1989, S. 400 ff. 11 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) RA Nr. 110/2017/88 7 angefallenen Verfahrenskosten von ihnen je hälftig getragen werden sollen, die Beschwerdegegnerinnen aber die Verfahrenskosten tragen sollen, die mit der Beurteilung der Projektänderung entstehen.