b) Mit der Projektänderung wird das Doppeleinfamilienhaus Nr. 15/16 entsprechend dem Anliegen der Beschwerdeführenden nach Süden ausgerichtet. Zugleich soll das nördliche Nachbargebäude Nr. 23/24 nach Süden abgedreht werden, so dass östlich der Erschliessungsstrasse nunmehr sämtliche Häuser der Überbauung nach Süden ausgerichtet sind. Die Beschwerdegegnerinnen erläutern in ihrer Beschwerdeantwort vom 17. August 2017, die ursprüngliche Anordnung wäre symmetrisch gewesen und hätte einen harmonischen Gesamteindruck geschaffen. Mit dem Abdrehen der Häuser Nr. 15/16 und Nr. 23/24 werde das Gesamtbild auf den Plänen weniger stimmig.