a) Das Bauvorhaben betrifft eine Überbauung mit 12 Doppeleinfamilienhäusern, die beidseitig einer Erschliessungsstrasse angeordnet sind. Nach dem Baugesuch vom 15. September 2016 sollte bei den meisten Häusern die dem Garten zugewandte Längsseite nach Süden gerichtet sein; auf der West- und der Ostseite der Überbauung sollten jedoch jeweils zwei am Rand der Überbauung gelegene Doppeleinfamilienhäuser nach Aussen (also auf der Westseite nach Westen und auf der Ostseite nach Osten) ausgerichtet sein.5 Bei den beiden ostseitigen, nach Osten ausgerichteten Häusern handelt es sich um die Nummern 15/16 sowie 23/24.6 3 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1)