Das Rechtsamt gewährte den Beteiligten das rechtliche Gehör zur Projektänderung. Zudem beauftragte es die Gemeinde Laupen, die Projektänderung öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen, allenfalls berührte Dritte anzuhören und deren Eingaben zusammen mit der eigenen Stellungnahme dem Rechtsamt einzureichen. Die Vorinstanz verzichtete mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 auf Bemerkungen zur Projektänderung. Die Beschwerdeführenden erklärten mit Eingabe vom 3. November 2017 ihr Einverständnis mit der Projektänderung.