4. Am 26. September 2017 reichten die Beschwerdegegnerinnen die in Aussicht gestellte Projektänderung ein.2 Zudem reichten sie eine Vereinbarung zwischen den Parteien vom 19./26. September 2017 zu den Akten, wonach die Beschwerdegegnerinnen bei der BVE die Projektänderung mit den "gedrehten" Doppeleinfamilienhäusern einreichen und die Beschwerdeführenden sich im Gegenzug verpflichten, nach deren rechtskräftiger Bewilligung ihre Beschwerde "soweit noch erforderlich zurückzuziehen bzw. das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos zu erklären und kein Rechtsmittel (…) zu ergreifen". Die Vereinbarung umfasst zudem eine Einigung über die Tragung der Verfahrens- und der Parteikosten.