betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 5. Juli 2017 vom 5. Juli 2017 (bbew 517/2016; Neubau von 12 Doppeleinfamilienhäusern) RA Nr. 110/2017/88 2 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 15. September 2016 bei der Gemeinde Laupen ein Baugesuch ein für den Neubau von 12 Doppeleinfamilienhäusern mit Auto- und Zweiradabstellplätzen auf Parzelle Laupen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt im Bereich der Überbauungsordnung "D.________". Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.