2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die reduzierten Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'219.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von Fr. 4'192.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung