Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 6. Juli 2017 wird aufgehoben und dem Baugesuch vom 12. Dezember 2016 wird der Bauabschlag erteilt. Nicht geprüft werden müssen daher die weiteren vorgebrachten Rügen (rechtliches Gehör, Zonenkonformität, Baubeschränkung, Lärmvorschriften). b) Sollte der Beschwerdegegner für ein neues Projekt wieder ein Baugesuch einreichen, müsste die Gemeinde auch überprüfen, inwieweit der Strassenabstand gegenüber der 18 Vgl. dazu auch die Fotos der bereits bestehenden Reklamen bei den bewilligten Plänen