Aufgrund ihrer Grösse müssen diese Werbeelemente jedenfalls einen Grenzabstand von 3 m einhalten. Da die geplanten Reklamen im Südwesten bis an die Grundstückgrenze reichen, verletzen sie die Abstandsvorschriften klar. Welchen Abstand die im Weiteren vorgesehenen mobilen Werbeschilder mit einer Höhe von 35 cm an den Spielbahnrückwänden einhalten müssen, kann offen bleiben. 3. Ergebnis und Hinweise