Für Bauten, die den Boden überragen, wird gewöhnlich für die besonnte Längsseite ein grosser Grenzabstand und für die übrigen Seiten ein kleiner Grenzabstand festgelegt. Diese Mindestabstände sind je nach Art der Zone unterschiedlich gross (wo höher gebaut werden darf, sind sie meist grösser). Besondere Abstände bestehen in der Regel für unbewohnte Kleinbauten und für unterirdische Bauten. Für Sonderbauformen wie Schwimmbecken, Gewächshäuser, Bienenhäuser, Tiergehege, Mauern, Masten usw. fehlen oft angepasste Vorschriften.