Gemeinden sind gestützt auf Art. 12 Abs. 2 BauG ermächtigt, die Gebäude- und Grenzabstände festzulegen. Gemäss Anhang 7 des Baureglements der Gemeinde Saanen (GBR) gilt auf der Parzelle D.________ was folgt: "Es sind nur zweck- und standortgebundene zweigeschossige Gebäude bzw. Anlagen gestattet. Die Gebäudehöhe darf höchstens 7 m und der Grenzabstand muss 3 m betragen." Als Zweckbestimmung sieht das GBR "Tennisplatz, Natureisbahn, Ski- und Touristikzentrum" vor. Die Gemeinde macht geltend, der im Anhang 7 des Baureglements aufgeführte Grenzabstand von 3 m beziehe sich auf Gebäude, deren Maximalhöhe im gleichen Satz festgelegt werde.