7 Vgl. Fotos im Anhang zur Beschwerdeantwort 8 Vgl. genehmigter Plan "Bodenaufbau, Rückwand/Ditch and Bank" sowie insbesondere Situationsplan Reklame 9 BGer 1P.410/1990 vom 21.2.1992 E. 1b. 10 VGE 17846 vom 4.12.1989, E. 2 RA Nr. 110/2017/87 6 Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen oder Ideen. Fremdreklamen wie die vorliegende sind baubewilligungspflichtig.11 c) Die geplante Bowls Anlage reicht an der nordwestlichen Ecke praktisch bis an die Grundstückgrenze zur Liegenschaft auf der Parzelle Saanen Gbbl.-Nr. E.________, von welcher der Beschwerdeführer Stockwerkeigentümer ist.