Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung stellt das Einrichten eines Autoabstellplatzes mit Rasengittersteinen einen baubewilligungspflichtigen Vorgang dar.9 Das Verwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass das Herrichten eines Reitplatzes mit Grasboden zu einem Allwetterplatz mit Kies- und Sandbelag bewilligungspflichtig ist.10 Gleiches muss für die vorliegend umstrittene Spielfläche gelten. Sie steht mit der neu geplanten 7 cm dicken sickerfähigen Asphalt-, Beton-Tragschicht in fester Beziehung zum Erdboden und enthält zusätzlich oberirdische Bauteile (Mauern und mobile Rückwände). Aufgrund der vorgesehenen Grösse und dem Spielzweck ist sie geeignet, die