die geplante Bowls Anlage sei lediglich ein weiteres, ebenerdiges Spielfeld innerhalb der Zone für öffentliche Nutzung, vergleichbar mit den Flächen des Tennisplatzes und der Eisbahn, welche beide bis an die Grundstückgrenzen reichten. Das Bowls Spielfeld sei eine Teilfläche des Nutzungsbereichs für die Eisbahn und sei eine bereits entsprechend ausgestaltete ebene Fläche mit sickerfähigem Untergrund. Die Gemeinde führte in ihrer Stellungnahme vom 5. Oktober 2017 aus, sie teile die Einschätzung des Rechtsamtes, dass das Bauvorhaben bewilligungspflichtig sei.