Die darauf folgenden Stellungnahmen der Gemeinde und des Beschwerdegegners vom 5. Oktober 2017 wurden den übrigen Verfahrensbeteiligten zugestellt. Auf die Rechtsschriften und Stellungnahmen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen