2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Der Gesamtentscheid Nr. 2016-178 der Einwohnergemeinde Saanen vom 6. Juli 2017 sei aufzuheben und dem Vorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen; 2. Eventuell: Der Gesamtentscheid Nr. 2016-178 der Einwohnergemeinde Saanen vom 6. Juli 2016 sei aufzuheben, soweit damit auch die Bewilligung für das Aufstellen eines Gartenhauses erteilt wurde und von der Rechtsverwahrung sei Kenntnis zu nehmen und zu geben;