Saanen Grundbuchblatt Nr. D.________ liegt in der Zone für Sport und Freizeit ZSF. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 6. Juli 2017 erteilte die Gemeinde Saanen die Baubewilligung. Sie legte in ihrem Entscheid fest, dass die temporären Reklamefahnen und temporären Werbebanden nur während dem Spiel- und Trainingsbetrieb aufgestellt werden dürfen.