1. Der Beschwerdegegner reichte am 12. Dezember 2016 bei der Gemeinde Saanen ein Baugesuch ein für das Erstellen und Betreiben einer Bowls Anlage mit zwei Spielbahnen (Spielfläche total 31 m x 8 m) mit grünem Kunstrasen-/Teppichbelag auf sickerfähiger Asphalt-, Beton-Tragschicht. Das Baugesuch umfasst weiter das Aufstellen eines Gartenhauses und Werbeelemente. Die Nutzung der Anlage und die Werbung werden nur für die Monate April bis November beantragt. Die hier betroffene Parzelle RA Nr. 110/2017/87 2