an den qualitativ hochwertigeren Bauten und Anlagen der Umgebung orientierten.23 Die bisherigen baulichen Veränderungen am Gebäude Nr. I.________ haben die charakteristischen Merkmale und die Typologie des Gebäudes bewahrt, insbesondere auf der nach Süden gerichteten Hauptfassade. Mit dem geplanten Dachaufbau würde sich das Erscheinungsbild des Gebäudes und des Ortsbildes in verschiedener Hinsicht nachteilig verändern. Das Bauvorhaben entspricht weder den Anforderungen an eine gute Gesamtwirkung noch den Vorschriften der Dorfkernzone. Es ist auch unter diesem Aspekt nicht bewilligungsfähig.