Zum geplanten Dachausbau führte die OLK aus: "Die beschriebene Typologie des Gebäudes mit dem breit gespannten Satteldach wird durch das Bauvorhaben zerstört. Der Quergiebel hebt die östliche Traufsituation auf und schafft eine Hauptfassade, die formal keinen Bezug zum bestehenden Gebäude zu schaffen vermag. An der baurechtlich formulierten Beschränkung der Grösse für Dachaufbauten auf 50 % der Gebäudebreite ist festzuhalten. Das Dach sollte im Traufbereich nicht unterbrochen werden. Die geplanten Solarmodule stellen durch ihre tiefschwarzen und glänzenden Oberflächen ein ortsfremdes Dachmaterial dar.