Die Wirkung des Bauvorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild beurteilte die OLK wie folgt: "Die Sichtbezüge zum Objekt beschränken sich auf den inneren Grünraum sowie auf die H.________strasse. Wesentlich sind die Sichtbezüge in die Dachlandschaft. Auf das Erscheinungsbild vom Hauptstrassenraum und vom Seeuferbereich aus hat das Umbauprojekt wenig Einfluss. Der geplante Dachausbau stellt eine evidente Störung der ortsbildprägenden Dachlandschaft dar. Das Aufbrechen der Traufe durch einen gebäudebreiten Dachaufbau stellt eine relevante Verunklärung der vorherrschenden Dachstruktur dar." RA Nr. 110/2017/86 11