Entsprechend hat die Gemeinde Brienz in Art. 12 GBR vorgeschrieben, dass in der Dorfkernzone die Elemente der traditionellen Bauweise, die Fassaden- und Dachgestaltung, die Gassenraum-, Strassenraum- und Platzverhältnisse zu erhalten sind. Bei einem gewöhnlichen Bauvorhaben sind die im ISOS verankerten Ortsbild- und Denkmalschutzanliegen bei der Anwendung von Art. 9 ff. BauG, insbesondere bei einer allfälligen Interessenabwägung, einzubeziehen.17 Das Bauvorhaben muss sich daher daran messen, dass es in einem ISOS-Gebiet mit höchstem Erhaltensziel liegt.