d) Das Wohnhaus G.________strasse ist gemäss Bauinventar der Gemeinde kein Baudenkmal im Sinne von Art. 10a BauG. Im ISOS ist es nicht als Einzelobjekt verzeichnet, gehört aber zur Baugruppe F.________ mit dem Erhaltensziel A. Als Bundesinventar im Sinn von Art. 5 NHG16 entfaltet das ISOS zwar nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben direkte Wirkung. Bundesinventare wie das ISOS sind aber auch bei der Erfüllung von kantonalen und kommunalen Aufgaben zu berücksichtigen. Dies betrifft einerseits die Nutzungsplanung. Entsprechend hat die Gemeinde Brienz in Art.