Die Gemeinde bringt dagegen vor, das Bauvorhaben sei zwar Bestandteil des Gebiets F. ________ nach ISOS, das Gebäude sei aber gemäss Bauinventar weder schützenswert noch erhaltenswert und liege in keiner Baugruppe. Brienz sei nur deshalb im ISOS aufgeführt, weil die Gemeinde seit jeher sorgfältig mit dem Ortsbild umgegangen sei und das auch weiterhin tun werde. Das Baureglement bilde diese Sorgfalt ab. Insbesondere im Umgang mit Fragen der Dachgestaltung bestehe eine langjährige gesicherte Praxis. Die Dachlandschaft mit unzähligen Quergiebeln oder Kreuzfirsten sei ortsbildprägend.