a) Der Beschwerdeführer macht geltend, Brienz verfüge über ein Ortsbild von nationaler Bedeutung gemäss ISOS. Das bestehende Gebäude liege in der Baugruppe F.________, für die im ISOS das höchste Erhaltungsziel (A) formuliert sei. Das vorliegende Gebäude repräsentiere die ursprüngliche Bauweise des Oberländer Bauernhauses in Holzbau auf massivem, weissgetünchten Sockelgeschoss und mit der charakteristischen, nach Süden gerichteten Überdeckung durch ein weit auskragendes Satteldach mit beidseitig tiefer Traufe. Ein Kreuzfirst wäre für diesen Gebäudetyp an dieser Lage unüblich. Charakteristisch für die Gestalt des Gebäudes sei das kräftige Vordach.