Auf der Südseite soll in diesem Zusammenhang der untere Teil des Vordachs bis auf die neue Traufhöhe entfernt werden, was eine Ergänzung (Erhöhung) der Südfassade zur Folge hat. Die bestehende Trauflinie würde demnach um rund 2 m angehoben und somit auch ungefähr 2 m höher verlaufen als beim übrigen Dach auf der westlichen Gebäudeseite.7 Dies entspricht fast der halben Dachhöhe. Die Gemeinde legt ihre Bestimmung dahingehend aus, dass die Trauflinie nicht beim gesamten Dach einheitlich sein muss, sondern im Rahmen eines Umbaus auf einer Gebäudeseite angehoben werden darf. Diese Auslegung ist auch unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie mit dem Wortlaut von Art.