4 Einwohnergemeinde Brienz, Baureglement vom Juni 2014, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt am 29. April 2014 RA Nr. 110/2017/86 5 «Dacheinschnitte, Dachaufbauten wie Giebellukarnen sowie Quergiebel dürfen zusammen nicht mehr als ½ der Fassadenlänge des obersten Geschosses aufweisen. Kreuzfirste mit gleicher Höhe der First und der Trauflinie wie beim übrigen Dach gelten nicht als Dachaufbauten und sind zulässig. Dachaufbauten sind mit Ausnahme von Quergiebeln mind. 0.4 m von der First abzusetzen.»